Der Erbprinz von Liechtenstein empfängt Botschafter Darío Item

IT

Aug 30, 2019

Am 13. Dezember 2018 empfing Alois von und zu Liechtenstein fünf neue Botschafter zur Einreichung ihrer Beglaubigungsschreiben im Familienpalast:

  • Evandro De Sampaio Didonet, Botschafter von Brasilien
  • José A. Fábrega Roux, Botschafter der Republik Panama
  • Dario Item, Botschafter von Antigua und Barbuda
  • Ashot Smbatyan, Botschafter der Republik Armenien
  • Willy Debuck, Botschafter des Königreichs Belgien.

Im Zuge einer offiziellen Zeremonie wurde Darío Item in den Vorsälen des Palastes empfangen und sein Besuch, den Gepflogenheiten gemäß, durch die Bediensteten angekündigt. Der Botschafter von Antigua und Barbuda überreichte sein Beglaubigungsschreiben an den Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.

Das Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein kleiner Staat in Mitteleuropa, der sich zwischen Österreich und der Schweiz über 160 km² ausdehnt. Liechtenstein ist eine konstitutionelle Monarchie, die gegenwärtig von Alois von und zu Liechtenstein regiert wird, der 2004 die Nachfolge seines Vaters Hans-Adam II. antrat. Alois schloss im Jahr 1993 sein Jurastudium ab und war 1990 gemeinsam mit seinem Vater einer der Unterzeichner der liechtensteinischen Verfassung.

Dario Item Gallery Presentation of Credentials Liechtenstein (2)

 

Die politische Macht in Liechtenstein teilen sich der König und das Parlament. Das liechtensteiner Parlament, oder Landtag, setzt sich aus 25 Abgeordneten zusammen, die von der erwachsenen Bevölkerung gewählt werden. Das Fürstentum verfügt aus Kostengründen über keine eigenständige Armee, weshalb die Sicherung seiner Grenzen mittels bilateraler Vereinbarungen an die Schweiz delegiert wird.

Im Gegensatz zu vielen anderen konstitutionellen Monarchien verleiht die aus dem Jahr 1921 stammende liechtensteinische Verfassung dem Fürsten weitreichende Befugnisse. So kann er Richter und sogar die Regierung persönlich ernennen. Der Fürst von Liechtenstein ist der einzige europäische Landesherr, der auch tatsächliche Macht ausübt.